Leitfaden

So bekommen Sie einen AVGS für Ihr Bewerbungscoaching

Der Gutschein ist keine Formsache. Die Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob ein Coaching Ihnen hilft. Mit guter Vorbereitung steigen Ihre Chancen deutlich.

Was ein AVGS ist

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beruht auf § 45 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt damit die Kosten für eine Maßnahme, die Sie näher an eine Stelle bringt. Bewerbungscoaching ist eine der häufigsten davon. Voraussetzung: Anbieter und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen.

Wer ihn bekommen kann

Arbeitslose, Arbeitsuchende und Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, etwa nach einer Kündigung. Wer Arbeitslosengeld bezieht, fragt bei der Agentur für Arbeit. Wer Bürgergeld bezieht, beim Jobcenter.

Einen festen Anspruch auf ein Coaching gibt es nicht. Die Fachkraft wägt ab. Genau deshalb kommt es auf das Gespräch an.

Das Gespräch vorbereiten

Viele gehen ohne Plan in den Termin und fragen allgemein nach Unterstützung. Besser läuft es so:

  1. Suchen Sie vorher ein konkretes Coaching aus. Notieren Sie Anbieter, Titel und Umfang. Die Fachkraft muss dann nicht selbst suchen.
  2. Benennen Sie Ihr konkretes Problem. Zum Beispiel: „Ich habe 40 Bewerbungen geschrieben und zwei Einladungen bekommen.“ Oder: „Ich komme aus der Führungsebene und weiß nicht, wie ich mich nach 15 Jahren im selben Unternehmen neu positioniere.“
  3. Verbinden Sie beides. Erklären Sie, warum genau dieses Coaching das Problem löst: Unterlagen, Interviewtraining, Positionierung.
  4. Zeigen Sie Eigeninitiative. Wer belegen kann, was er schon versucht hat, wirkt nicht wie jemand, der nur Zeit überbrücken will.

Was auf dem Gutschein stehen muss

Prüfen Sie den Gutschein, bevor Sie gehen. Wichtig sind das Maßnahmeziel (für Bewerbungscoaching meist „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“), der Umfang in Unterrichtseinheiten oder Wochen, die Gültigkeit und gegebenenfalls eine regionale Einschränkung. Passt der Umfang nicht zum Coaching, das Sie ausgesucht haben, sprechen Sie es sofort an.

Typische Fehler

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Für ein Coaching in der Regel nicht. Die Agentur entscheidet nach Ermessen, ob die Maßnahme Ihre Chancen verbessert. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in bestimmten Fällen für die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler, nicht für Coaching. Deshalb lohnt eine gute Begründung.

Wie lange gilt der Gutschein?

Die Gültigkeit steht auf dem Gutschein, meist sind es einige Wochen bis wenige Monate. Lösen Sie ihn zügig ein.

Bekomme ich auch als Bürgergeld-Empfänger einen AVGS?

Ja, dann ist das Jobcenter zuständig. Der Weg ist derselbe: konkretes Coaching aussuchen, im Gespräch begründen.

Was mache ich, wenn der AVGS abgelehnt wird?

Fragen Sie nach dem Grund und ob ein anderes Maßnahmeziel oder ein anderer Umfang möglich ist. Oft hilft ein zweiter Termin mit einem konkreteren Plan. Gegen einen schriftlichen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.