Bewerbungs­coaching mit AVGS

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihr Bewerbungs­coaching bezahlen, zum Beispiel wenn Sie arbeitslos sind oder eine Kündigung bekommen haben.

  • Kostenlos mit AVGS
  • Gilt für AZAV-zugelassene Maßnahmen
  • Auch online möglich
Person von hinten bei einem Videogespräch am Laptop in einem hellen Arbeitszimmer

§ 45 SGB III regelt den Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AVGS ist in § 45 SGB III geregelt. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten Ihres Coachings, Sie selbst zahlen nichts.
  • Einen Rechts­anspruch auf den Gutschein gibt es in der Regel nicht. Ihre Vermittlungs­fachkraft entscheidet nach Ermessen.
  • Den Anbieter suchen Sie selbst aus. Träger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein.
  • Viele Coachings laufen ganz oder teilweise per Video. Dann kommen Anbieter aus ganz Deutschland in Frage, sofern Ihr Gutschein nicht regional beschränkt ist.
  • Es hilft, mit einem ausgesuchten Angebot und einer kurzen Begründung in den Termin zu gehen.

So kommen Sie zu einem Bewerbungs­coaching mit AVGS

Den Anbieter suchen Sie selbst aus, den Gutschein stellt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter aus.

  1. Coaching aussuchen

    Suchen Sie ein zugelassenes Coaching, das zu Ihrer Lage passt: in der Suche der Arbeits­agentur (öffnet neuen Tab) oder in unserer Anbieter­liste. Ein Vorgespräch mit ein oder zwei Anbietern hilft bei der Wahl.

  2. Termin vorbereiten

    Mit Anbieter, Titel und Umfang des Angebots gehen Sie zu Ihrer Vermittlungs­fachkraft und erklären, wobei Sie Unterstützung brauchen. Dafür gibt es ein Formulierungs­beispiel.

  3. Gutschein prüfen

    Stellt die Fachkraft den Gutschein aus, prüfen Sie noch im Termin Maßnahme­ziel, Umfang und Gültigkeit. Jetzt lässt sich am leichtesten etwas ändern.

  4. Coaching beginnen

    Sie geben den Gutschein beim Anbieter ab und vereinbaren den Beginn. Abgerechnet wird zwischen dem Anbieter und der Agentur oder dem Jobcenter.

Welches Coaching passt zu Ihrer Ausgangslage?

Eine Absolventin, die nach 40 Bewerbungen noch keine Einladung hatte, braucht im Coaching etwas anderes als ein Abteilungsleiter, der sich nach 20 Jahren im selben Unternehmen zum ersten Mal wieder bewirbt.

  • Akademiker

    Unterlagen, die schnell zeigen, was Sie für genau diese Stelle mitbringen.

  • Fach- und Führungs­kräfte

    Nach Jahren im selben Unternehmen: Positionierung, Personal­berater und die Gehaltsfrage.

  • Ab 50

    Den langen Lebens­lauf kürzen und die unangenehmen Fragen laut üben.

  • Berufs­einstieg

    Nach Studium oder Ausbildung, auch ohne Anspruch auf Arbeitslosen­geld.

  • Berufliche Neu­orientierung

    Erst die neue Richtung klären, dann die Bewerbung.

  • Coaching per Video

    Anbieter aus ganz Deutschland: was dafür spricht und was Sie vorher klären sollten.

Ratgeber zum Bewerbungs­coaching mit AVGS

Wie Sie an den Gutschein kommen, ein zugelassenes Coaching finden und im Vorgespräch prüfen, ob es zu Ihnen passt.

  • So bekommen Sie einen AVGS

    Wer ihn bekommt, ein Formulierungs­beispiel für den Termin, eine Checkliste und die Angaben auf dem Gutschein.

  • Gutes Coaching erkennen

    Was die AZAV-Zulassung prüft und acht Fragen für das Vorgespräch mit einem Anbieter.

  • Das passende Coaching finden

    Die Suche der Arbeits­agentur nach Stadt und Ausgangslage und wie Sie die Einträge lesen.

Alle Ratgeber ansehen

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Kosten, Voraussetzungen, Anbieterwahl und Coaching per Video. Die Schritte zum Gutschein erklärt der Leitfaden zum AVGS ausführlich.

Ausgedrucktes Bewerbungsschreiben mit Stift auf einem Holztisch, dahinter Kaffeetasse und Pflanze

Kostet mich das Coaching etwas?

Nein. Der Anbieter rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Eine Anzahlung oder einen Eigenanteil zahlen Sie nicht.

Wer kann einen AVGS bekommen?

Arbeitslose, Ausbildung­suchende und Arbeit­suchende, denen Arbeits­losigkeit droht, zum Beispiel nach einer Kündigung. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, bei Bürgergeld das Jobcenter. Ob Sie den Gutschein bekommen, entscheidet die Vermittlungs­fachkraft nach Ermessen.

Kann ich den Anbieter selbst aussuchen?

Ja, mit dem Gutschein wählen Sie den Träger selbst. Träger und Maßnahme müssen nach AZAV zugelassen sein, und die Maßnahme muss zu den Angaben auf dem Gutschein passen: Maßnahme­ziel, Umfang und gegebenenfalls Region.

Geht das Coaching auch online?

Ja. Viele zugelassene Coachings finden ganz oder teilweise per Video statt. Dann kommen Anbieter aus ganz Deutschland in Frage, sofern Ihr Gutschein nicht regional beschränkt ist.

Sven Emmrich

Über den Autor

Sven Emmrich

Gründer und Geschäftsführer, Karriere­helden

Sven Emmrich ist Gründer und Geschäftsführer von Karriere­helden (Business­helden GmbH, Berlin) und Autor des Buchs „Master Your Life Script“. Karriere­helden bietet selbst ein Bewerbungs­coaching mit AVGS an, deshalb ist dieses Angebot auf der Website als Empfehlung des Betreibers gekennzeichnet.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben bitte an info@karrierehelden.de.